
Cumarax® Ratten- und Mäuse-Köder Pro
Köder mit patentierter Formel gegen Ratten und Mäuse in und am Haus
Auslegefertige Portionen: Einfach und sauber anzuwenden
Wirkt bereits nach einmaliger Aufnahme
Sichere Aufnahme auch bei anderen Nahrungsquellen
Enthält Bitterstoffe: Kein versehentliches Verschlucken durch Kinder oder Haustiere
Menge | Preis |
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ab bei Stück |
Der COMPO Cumarax® Ratten-und Mäuseköder Pro ist ein auslegefertiger Portionsköder mit dem Wirkstoff Brodifacoum für den geschulten berufsmäßigen Anwender. Die für die Nager sehr schmackhaften Köder sind auslegefertig portioniert und zeichnen sich besonders durch ihre zuverlässige Wirkung bereits nach der ersten Aufnahme aus. Dank seiner hohen Wirkstoffkonzentration sind nur geringe Aufwandmengen notwendig. Auch bei anderen Nahrungsmittelquellen ist die Aufnahme dank der patentierten Formulierung PASTA PLUS mit ausgewählten Lebensmittel-Komponenten sicher. Bitterstoffe verhindern eine versehentliche Aufnahme durch Kinder und Haustiere.
Anwendungsempfehlung
Bringen Sie COMPO Cumarax® Ratten-und Mäuseköder Pro entsprechend der Dosierungsangaben aus. Achten Sie dabei darauf die Köder in manipulationssicheren Köderstationen oder verdeckten Bereichen zu platzieren, zu denen Kinder und Haustiere keinen Zutritt haben. Schützen Sie bei der Anwendung im Außenbereich die Köder vor Witterung (z.B. Regen, Schnee etc.). Platzieren Sie die Köder nur in Bereichen, die nicht überschwemmt werden. Ersetzen Sie den Köder bei Bedarf. Entfernen Sie alle Köder und entsorgen Sie diese vorschriftsgemäß, sobald der Befall unter Kontrolle ist.
Weitere Hinweise zur Anwendung
Anwendung durch geschulte berufsmäßige Verwender.
Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr.3 Gefahrstoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b) genannten geschulten berufsmäßigen Verwender verwendet werden:
a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
b) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen können:
• Verhalten und Biologie von Nagern;
• Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
• Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement)
• Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
• Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundär-vergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen)
• Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation
• Verhalten von Ratten in der Kanalisation
Anwendungsbestimmungen:
Vor dem Gebrauch alle Produktinformationen sowie alle Informationen, die während des Kaufs übermittelt werden, lesen und befolgen. Vor der Beköderung die Nagertierart, ihre bevorzugten Aufenthaltsorte, die Befallsursache ermitteln und das Ausmaß des Befalls abschätzen. In Absprache mit dem Auftraggeber das Ausmaß der Dokumentation festlegen. Dabei stellt in lebensmittelherstellenden, -vertreibenden, -lagernden oder -verkaufenden Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen ein Köderplan und besuchsspezifische Kontrollberichte das Minimum dar. Die Dokumentation muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten Biozidprodukte (Produkt und Menge) und die Durchführenden der Schädlingsbekämpfung ausweisen. Die Dokumentationen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Ziel einer Bekämpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im Befallsgebiet/-objekt. Für Nager leicht erreichbare Nahrungsquellen und Tränken (wie z.B. verschüttetes Getreide oder Nahrungsabfällen etc.) möglichst entfernen. Davon abgesehen die Befallsstellen nicht zu Beginn der Maßnahme aufräumen, da dies die Nager stört und die Köderannahme erschwert. Das Produkt nur als Teil einer integrierten Schädlingsbekämpfung zusammen mit Hygienemaßnahmen und gegebenenfalls physikalischen Methoden der Schädlingskontrolle verwenden. Das Produkt sollte in der unmittelbaren Umgebung, in der die Nagetiere zuvor beobachtet wurden, aufgestellt werden (z. B. Nagetierwege, Nistplätze, Fressstellen, Löcher, Baue etc.). Die
Köderstationen müssen, sofern möglich, am Boden oder an anderen Strukturen befestigt werden. Köderstationen müssen mechanisch ausreichend stabil und manipulationssicher sein. Köderstationen müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind.
Köderstationen deutlich kennzeichnen, um anzuzeigen, dass sie Rodentizide enthalten und nicht berührt werden dürfen (siehe Abschnitt „Erste-Hilfe-Maßnahmen und Schutz der Umwelt“).
Jede Köderstelle oder -station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen. Der Auftraggeber ist über laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu informieren. Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und, soweit erforderlich, zusätzliche Warnhinweise anbringen. Der Durchführende muss dem Auftraggeber ausreichendes Informationsmaterial und allgemein verständliche Warnhinweise über die Risiken einer Primär- oder Sekundärvergiftung zur Verfügung stellen. Die Verantwortung für das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durchführenden der Schädlingsbekämpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Dieses Informationsmaterial bzw. Hinweise müssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten:
• Erste Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung ergriffen werden müssen,
• Maßnahmen, die im Falle des Verschüttens des Köders und des Auffindens von toten Nagern ergriffen werden müssen,
• Produkt- und Wirkstoffnamen inkl. Konzentration,
• Kontaktdaten des verantwortlichen Verwenders,
• Rufnummer eines Giftinformationszentrums und Gegengift angeben,
• Datum, wann Köder ausgelegt wurden.
Der Köder sollte gesichert werden, damit er nicht aus der Köderstation entfernt werden kann. Produkt unzugänglich für Kinder, Vögel, Haustiere, Nutztiere und andere Nicht-Zieltiere platzieren. Kontakt des Produktes mit Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln sowie mit Küchengeschirr und Zubereitungsflächen ist auszuschließen. Bei der Handhabung des Produkts chemikalienresistente Schutzhandschuhe tragen (welches Handschuhmaterial geeignet ist, ist in den Produktinformationen angegeben). Bei
Gebrauch des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Nach dem Gebrauch des Produkts Hände und Hautstellen, die dem Produkt direkt ausgesetzt waren, waschen. Bei jeder Kontrolle gefressene Köder ersetzen und die Annahme (Vorhandensein/Nicht-Vorhandensein) der Köder bei jeder Kontrolle dokumentieren. Bei einer im Verhältnis zu der abgeschätzten Befallsstärke geringen Köderannahme ist die Änderung des Orts der Auslegung oder die Formulierung des Köders zu prüfen. Wenn nach einem Behandlungszeitraum von 35 Tagen noch immer Köder verzehrt werden und kein Rückgang der Nagetieraktivität festgestellt wird, muss die wahrscheinliche Ursache hierfür ermittelt werden. Es besteht in solchen Fällen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen, potenteren Wirkstoffs und alternativer Bekämpfungsmaßnahmen wie z.B. Fallen, ist zu prüfen. Reinigung von allen benutzten Zubehören (z.B. Köderstationen, Schöpfgerät/ kleine Schaufel, usw.) mit einem feuchten Tuch durchführen, um eventuelle Köderresten und Köderstaub zu entfernen - danach alles entsprechend der lokalen Bedingungen entsorgen. Direkten Kontakt mit Köderresten vermeiden. Für Köder in Sachets: Sachets mit dem Köder nicht öffnen! Für die Anwendung mit Kartuschenpistole: Eine Spatel für die Reinigung/
Entsorgung verwenden.
Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen:
Zu Beginn der Beköderung die Köderstellen mindestens nach dem 5. Tag und anschließend wöchentlich kontrollieren. Das gilt auch für Bekämpfungsmaßnahmen die mehr als 35 Tage andauern. Bei jedem Kontrollbesuch das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese über den Hausabfall oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt
entsorgen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen. Köderstationen müssen verwendet werden. Nur in Bereichen, die für Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugänglich sind, ist eine Köderauslegung ohne manipulationssichere Köderstation zulässig. Um nach der erfolgten Bekämpfungsmaßnahme einen Neubefall zu vermeiden, folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen:
• Nahrungsquellen und Tränken (Lebensmittel, Müll, Tierfutter, Kompost etc.) möglichst entfernen oder für Nager unzugänglich machen.
• Unrat und Abfall, der als Unterschlupf dienen könnte, beseitigen. Vegetation in unmittelbarer Nähe von Gebäuden möglichst entfernen.
• Wenn möglich, Zugänge (Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc.) zum Innenbereich für Nagetiere unzugänglich machen oder verschließen.
Das Produkt nicht als permanenten Köder (befallsunabhängige Dauerbeköderung) zur Vorbeugung von Nagetierbefällen oder zur Überwachung von Nagetieraktivität verwenden. Das Produkt nicht zur Pulsbeköderung verwenden. Dieses Produkt nicht direkt in die Erde (z.B. in Nagetierbauen oder -löcher) einbringen.
Risikominderungsmaßnahmen:
Nicht in Bereichen einsetzen, in denen von einer Resistenz gegen den Wirkstoff ausgegangen werden kann. Die Produkte nicht länger als 35 Tage ohne Überprüfung der Befallssituation und der Wirksamkeit der Beköderung verwenden. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulanzien vergleichbarer oder geringerer Potenz ist keine sichere Möglichkeit des Resistenzmanagements. Bei Feststellen einer Resistenz sind bei fehlender Einsetzbarkeit von Wirkstoffen mit anderen Wirkmechanismen potentere Antikoagulanzien zu verwenden. Zwischen den Anwendungen Köderstationen bzw. Utensilien, die für die Abdeckung und den Schutz der Köderstellen verwendet werden, nicht mit Wasser reinigen. Unbeschädigte Köderstationen und von Nagern unberührte Köder können wiederverwendet werden. Den Bekämpfungserfolg dokumentieren
und belegen. Den Auftraggeber über mögliche Präventionsmaßnahmen gegen künftigen Nagerbefall informieren. Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekämpfungsmaßnahmen dem Auftraggeber und zuständigen Überwachungsbehörden auf Nachfrage vorlegen.
Lagerung/Haltbarkeit
Lagerung: Das Produkt im Originalbehälter aufbewahren. An einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren. Die Verpackung verschlossen halten und nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen. Produkt unzugänglich für Kinder, Vögel, Haustiere und Nutztiere aufbewahren. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln
fernhalten.
Abfallbeseitigung: Nach Abschluss der Beköderung alle nicht angenommenen Köder und die Verpackung gemäß den nationalen Vorschriften entsorgen. Hautkontakt vermeiden, wenn Köderreste entsorgt werden.
Technische Angaben/Kennzeichnungen
Ratten- und Mäuse-Köder
Wirkstoff | Brodifacoum |
Wirkstoffgehalt im Produkt | 29 mg/kg |
Zulassungsnummer | DE-0017974-14 |
Menge/Dosierung/Ausbringung
Mäuse (Mus musculus) im Innenraum und Außenbereich um Gebäude:
• Starker Befall: bis 50 g Köder pro Köderpunkt, alle 2 m
• Geringer Befall: bis 50 g Köder pro Köderpunkt, alle 5 m
Ratten (Rattus norvegicus) im Innenraum und Außenbereich
um Gebäude:
• Starker Befall: bis 100 g Köder pro Köderpunkt, alle 5 m
• Geringer Befall: bis 100 g Köder pro Köderpunkt, alle 10 m
Hinweise Umwelt
Gefährlich für Wildtiere. Wenn Köder in der Nähe von Gewässern (z. B. Flüsse, Teiche, Kanäle, Deiche, Bewässerungsgräben) oder Wasserableitungssystemen platziert werden, sicherstellen, dass ein Kontakt des Köders mit dem Wasser verhindert wird.
Hinweise Anwender
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Dieses Produkt enthält einen gerinnungshemmenden Stoff (Antikoagulans). Bei Verzehr können folgende Symptome auftreten, auch verspätet: Nasenbluten und Zahnfleischbluten. In schweren Fällen kann es zu Blutergüssen (Hämatomen) und Blut im Stuhl oder Urin kommen. Gegenmittel: Vitamin K1, das nur von medizinischem/tiermedizinischem Fachpersonal verabreicht werden darf. Im Falle von: Exposition der Haut: zuerst nur mit Wasser und danach mit Wasser und Seife waschen. Exposition der Augen: die Augen mit Augenspülung oder Wasser ausspülen und die Augenlider mindestens 10 Minuten offen halten. Orale Exposition: Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder das Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Verzehr durch ein Haustier einen Tierarzt aufsuchen. Köderstationen müssen mit den folgenden Informationen gekennzeichnet werden: „nicht bewegen oder öffnen“; „enthält ein Rodentizid (Ratten- und Mäusegift)“; „COMPO Cumarax Ratten- und Mäuse-Köder Pro“; „Wirkstoff: Brodifacoum“ und „bei einem Zwischenfall die Giftnotrufzentrale anrufen“.
Giftnotrufnummer: +49 (0) 551 / 19240 (Giftinformationszentrum-Nord, 37075 Göttingen)